Rechtsprechung
BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme im Straßenverkehr - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Verletzung landesrechtlicher Vorschriften - Erforderlichkeit der konkreten Behinderung anderer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kfz-Umsetzungsgebühren
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 21.12.1999 - 11 UE 716/98
- BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00
Papierfundstellen
- VRS 101, 239
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90
Parken; Gehweg
Auszug aus BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00
Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) und die dortigen Ausführungen zum bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinweist, übersieht sie bereits, dass im Unterschied zum Streitfall in dem damaligen Verfahren zur Rechtfertigung der Abschleppmaßnahme maßgeblich auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO über das Parken auf Gehwegen abzustellen war; gleichfalls das verbotswidrige Parken auf Gehwegen betraf der von der Beschwerde herangezogene Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - (NJW 1990, 931 = NVwZ 1990, 473 Ls).Nicht anders ist im Übrigen insoweit das von der Beschwerde auch in diesem Zusammenhang herangezogene Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (…a.a.O.) zu verstehen, wenn dort ausgeführt ist, jedenfalls unterliege es keinem Zweifel,.
Das ist hinsichtlich der Frage der Erforderlichkeit einer konkreten Behinderung der Verkehrsteilnehmer zur Rechtfertigung einer Abschleppmaßnahme schon deswegen nicht der Fall, weil der Senat in der genannten Entscheidung vom 14. Mai 1992 (BVerwG 3 C 3.90 a.a.O.) - wie bereits dargelegt - den vom Kläger behaupteten Rechtssatz nicht aufgestellt hat.
- BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00
Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (…Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).Ausgehend von den vorstehend dargelegten revisionsrechtlichen Einschränkungen sowie bundesrechtlichen Maßstäben lässt sie sich auch ohne die Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig in dem Sinne verneinen, dass beim Fehlen einer konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer i.S. einer Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O.) eine Störung der öffentlichen Ordnung durch den Verstoß (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O.) zwar gleichfalls eine Abschleppmaßnahme unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rechtfertigen kann, aber naturgemäß das Gewicht der gegenläufigen Interessen erheblicher wird.
- BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00
Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) und die dortigen Ausführungen zum bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinweist, übersieht sie bereits, dass im Unterschied zum Streitfall in dem damaligen Verfahren zur Rechtfertigung der Abschleppmaßnahme maßgeblich auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO über das Parken auf Gehwegen abzustellen war; gleichfalls das verbotswidrige Parken auf Gehwegen betraf der von der Beschwerde herangezogene Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - (NJW 1990, 931 = NVwZ 1990, 473 Ls).Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (…Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).
- BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87
nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00
Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (…Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (…Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14
Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern
vgl. zur Bedeutung des Vorliegens einer konkreten Behinderung bzw. Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris, Rn. 4, und vom 1. Dezember 2000 - 3 B 51.00 -, juris, Rn. 3 f.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 5 A 30/13 -, Rn. 4, und vom 20. Dezember 2012 - 5 A 2802/11 -, juris, Rn. 3 ff., Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 -, VRS 94, 159 = juris, Rn.8 ff., und vom 29. September 1989 - 5 A 878/89 -. - BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …
Im Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 3 B 51.00 - hat der beschließende Senat aus dem vorstehenden Befund die Leitlinie entwickelt, dass Abschleppmaßnahmen auch ohne konkrete Behinderungen zwar nicht ausgeschlossen sind, aber naturgemäß die gegenläufigen Interessen ein größeres Gewicht bekommen. - VG Düsseldorf, 19.11.2013 - 14 K 2623/13
Öffentlicher Verkehrsraum, Gehweg, Grünstreifen
vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51.00 -, Rn. 3 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2012- 5 A 2802/11 -, Rn. 3 ff., juris.Darüber hinaus genügt die eingeleitete Abschleppmaßnahme auch deshalb dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil von dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug des Klägers, unter Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51.00 -, Rn. 3 f., juris, eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer ausgehen konnte.
- VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 14 K 6661/15
Erhebung von Kosten für das Abschleppen und Verwahren eines aufgrund fehlenden …
Bei der Prüfung eines besonders dringlichen Ausnahmefalles ist im Hinblick auf das (sofortige) Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges die höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002, Az. 3 B 149/01; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000, Az. 3 B 51.00; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992, Az. 3 C 3.90; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschluss vom 26. Januar 1988, Az. 7 B 189.87, zu berücksichtigen, die u.a. ausführt, dass ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt. - OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02
Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen
Im Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 3 B 51.00 - hat der beschließende Senat aus dem vorstehenden Befund die Leitlinie entwickelt, dass Abschleppmaßnahmen auch ohne konkrete Behinderungen zwar nicht ausgeschlossen sind, aber naturgemäß die gegenläufigen Interessen ein größeres Gewicht bekommen." . - VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?
Die Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme setzt grundsätzlich keine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer voraus (BVerwG, Beschl. v. 1.12.2000 - 3 B 51/00 -, juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11
Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122, und vom 1. Dezember 2000 - 3 B 51.00 -, VRS 101, 239. - VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14
Abschleppen in einer öffentlichen Grünanlage
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beurteilung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte, wie einer negativen Vorbildwirkung, zulässig, wenngleich eine Abschleppmaßnahme nicht allein auf diesen Gesichtspunkt gestützt werden kann (BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 - BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00).Eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist auch nicht Voraussetzung für die Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00 -, Rdnr. 4 - zit. nach juris).
Von der Erforderlichkeit dieser Behinderung für jede Abschleppmaßnahme ist dort nicht die Rede (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00 -, Rdnr. 4 - zit. nach juris).
- VG Düsseldorf, 19.05.2014 - 14 K 8743/13
Fahrzeugführer muss vor Abschleppmaßnahme nicht ausfindig gemacht werden
vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51.00 -, Rn. 3 f., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2012- 5 A 2802/11 -, Rn. 3 ff., juris. - VG Düsseldorf, 21.11.2017 - 14 K 6193/17
Abschleppen, behinderndes Parken
vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000 - 3 B 51.00 -, Rn. 3 f., juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2018 - 5 A 2417/17
Einordnung des Abschleppen des Fahrzeugs als Sofortvollzug einer fiktiven …
- VG Aachen, 05.07.2010 - 6 K 512/08
Abschleppen, Kreuzungsbereich, Einmündungsbereich
- OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 242/19
Abschleppkosten; Parkscheibenzone; Umsetzungsmöglichkeit
- OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06
Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit
- VGH Bayern, 18.02.2014 - 10 ZB 11.2172
Versetzung eines Kraftfahrzeugs; verbotswidriges Parken vor einem …
- VG Düsseldorf, 05.03.2014 - 14 K 6956/13
Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge: Praxis der Stadt Düsseldorf rechtswidrig
- VG Düsseldorf, 04.02.2014 - 14 K 4595/13
Mobile Verkehrszeichen, Informationspflicht
- VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
Rechtmäßige Abschleppmaßnahme
- VG Düsseldorf, 25.06.2014 - 14 K 7732/13
Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot im Straßenverkehr durch das teilweise …
- VG Düsseldorf, 02.04.2019 - 14 K 7088/18
- VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
- VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 14 K 8007/15
Abschleppen aus dem Parkverbot und Wartezeit bei unbekanntem Aufenthaltsort des …
- VG Düsseldorf, 16.06.2014 - 14 K 6252/13
Rechtmäßigkeit einer eingeleiteten Abschleppmaßnahme bei einem in einer …
- VG Düsseldorf, 20.08.2013 - 14 K 7033/12
Verkehrsteilnehmer muss auch ein nicht auf den ersten Blick erkennbares mobiles …
- VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09
Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung
- VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 1816/08
Abschleppen eines Fahrzeugs nach Zuparken eines anderen Verkehrsteilnehmers; …
- VG Düsseldorf, 20.08.2013 - 14 K 5618/12
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei mobilem Haltverbotsschild
- VG Aachen, 08.12.2008 - 6 K 830/08
Unmittelbare Abschleppkosten und nach dem Abschleppvorgang entstandene …
- VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?
- OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02
Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz
- VG München, 28.02.2014 - M 7 K 13.5618
Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg und im Sicherheitsbereich eines …
- VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 76/09
Abschleppkosten bei Parken an enger Stelle
- VG Aachen, 08.10.2008 - 6 K 1435/08
Abschleppen eines in einer Fußgängerzone geparkten Kfz
- VG Düsseldorf, 20.12.2013 - 14 K 6792/13
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu den Kosten für eine öffentlich-rechtliche …
- VG Düsseldorf, 03.12.2013 - 14 K 2904/13
Zahlung von Kosten nach einer durchgeführten Abschleppmaßnahme durch einen …
- VG Lüneburg, 06.05.2022 - 5 A 358/19
Gegenwärtige Gefahr; Kostenfestsetzung; Sicherstellung; Verhältnismäßigkeit
- VG Düsseldorf, 20.05.2014 - 14 K 6544/13
Verpflichtung zur Zahlung von Abschleppkosten aufgrund des Parkens eines …
- VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09
Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand
- VG Köln, 16.11.2018 - 20 K 3689/18